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Liechtenstein
zur Zeit des Deutschen Bundes
Der Sturz
Napoleons und die Neuordnung Europas
Nach dem Scheitern des Rubland-Feldzugs
1812 erhoben sich Rubland, Preuben,
Österreich und andere Staaten gegen Napoleon
I. Eine erste Entscheidungsschlacht fand im Oktober 1813 bei Leipzig statt. 1815
brach in der Schlacht bei Waterloo Napoleons Herrschaft endgültig zusammen. Der
Sturz des französischen Kaisers bedeutete den Zusammenbruch des Rheinbunds.
Am 7. Dezember
1813 unterzeichnete Fürst Johann I. einen Vertrag mit dem Kaiser von Österreich,
in dem er seinen Austritt aus dem Rheinbund erklärte und sich verpflichtete, für
den Kampf gegen den französischen Kaiser ein doppelt so großes Kontingent zu
stellen, wie es für den Rheinbund finanziert hatte.
Dafür garantierte der Österreichische Kaiser die Anerkennung
der Souveränität Liechtensteins.
Im Februar 1814
und auch im Juli 1815 verlieben
80 liechtensteinische Soldaten ihre Heimat, um an den Befreiungskriegen gegen
Napoleon teilzunehmen.
Die
Zusicherung der Souveränität
1814 versammelten
sich in Wien die Herrscher Europas unter der Leitung des österreichischen
Staatskanzlers Fürst Metternich. Es ging darum, die politische Ordnung Europas
neu zu gestalten und den Frieden zu sichern. Es entstand der sogenannte Deutsche
Bund, ein loser Staatenbund von 39 selbständigen Staaten, dem auch
Liechtenstein angehörte. Die Souveränität
Liechtensteins wurde bestätigt, nicht nur durch die Verträge, die das Land mit
anderen Staaten abschloss, sondern auch schon dadurch, dass der Bund eine
Vereinigung von "souveränen Fürsten und Städten Deutschlands" war,
deren Zweck "die Erhaltung der äuberen
und inneren Sicherheit Deutschland und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit
der einzelnen deutschen Staaten" war.
Als Mitglied des
Deutschen Bundes sollte Liechtenstein einen Repräsentanten nach Frankfurt, dem
Sitz des Bundestags, schicken. Die
Verteilung der Stimmen in der Bundesversammlung hing von der Gröbe des Staates ab. In
der sogenannten "Engeren Versammlung", die sich mit den meisten
gemeinsamen Angelegenheiten befasste, verfügten die elf groben Staaten über eine ganze Stimme, die sechs übrigen
Stimmen bildeten je eine Kurie, wobei jede Kurie mehrere kleinere Staaten
umfasste. Liechtenstein gehörte neben beiden Hohenzollern,
Reuss, Schaumburg-Lippe, Lippe und Waldeck zur 16. Kurie.
In der
Plenarversammlung, die für die Abfassung und Änderung der Grundgesetze des
Bundes zuständig war und die insgesamt nur sechzehnmal zusammentrat, besab jeder Staat mindestens eine Stimme, den gröberen Staaten stand bis zu vier Stimmen zu.
Das militärische Kontingent
Als Mitglied des
Deutschen Bundes musste Liechtenstein
in der Lage sein, dem Bund ein Truppenkontingent zur Verfügung zu stellen. 1815
bestand das liechtensteinische
Kontingent aus 55 Soldaten und einer Reservemannschaft von 27 Mann.
1855 bestand es aus 64 und ab
1862 aus 82 Mann. Rekrutiert wurden Männer zwischen achtzehn und fünfundzwanzig
Jahren. Die Dienstzeit betrug vier
Jahre und die aus dem Wehrdienst entlassenen Männer standen anschliebend drei weitere Jahre als Reservisten zur Verfügung. Das
liechtensteinische Kontingent wurde dem grobherzoglich-hessischen Garde-Infanterieregiment zugeteilt, um mit den
Kontingenten der beiden fürstlichen hohenzollerschen Häuser ein Bataillon zu
bilden. |