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Liechtenstein zur Zeit des Deutschen Bundes

 

            Der Sturz Napoleons und die Neuordnung Europas

            Nach dem Scheitern des Rubland-Feldzugs 1812 erhoben sich  Rubland, Preuben, Österreich und andere Staaten gegen  Napoleon I. Eine erste Entscheidungsschlacht fand im Oktober 1813 bei Leipzig statt. 1815 brach in der Schlacht bei Waterloo Napoleons Herrschaft endgültig zusammen. Der Sturz des französischen Kaisers bedeutete den Zusammenbruch des Rheinbunds.

             Liechtensteins Teilnahme an den Befreiungskriegen

Am 7. Dezember 1813 unterzeichnete Fürst Johann I. einen Vertrag mit dem Kaiser von Österreich, in dem er seinen Austritt aus dem Rheinbund erklärte und sich verpflichtete, für den Kampf gegen den französischen Kaiser ein doppelt so großes Kontingent zu stellen, wie es für den Rheinbund finanziert hatte.  Dafür garantierte der Österreichische Kaiser die Anerkennung  der Souveränität Liechtensteins.

Im Februar 1814 und auch im Juli 1815 verlieben 80 liechtensteinische Soldaten ihre Heimat, um an den Befreiungskriegen gegen Napoleon teilzunehmen.

 Der Wiener Kongress und der Deutsche Bund

            Die Zusicherung der Souveränität           

1814 versammelten sich in Wien die Herrscher Europas unter der Leitung des österreichischen Staatskanzlers Fürst Metternich. Es ging darum, die politische Ordnung Europas neu zu gestalten und den Frieden zu sichern. Es entstand der sogenannte Deutsche Bund, ein loser Staatenbund von 39 selbständigen Staaten, dem auch Liechtenstein angehörte.  Die Souveränität Liechtensteins wurde bestätigt, nicht nur durch die Verträge, die das Land mit anderen Staaten abschloss, sondern auch schon dadurch, dass der Bund eine Vereinigung von "souveränen Fürsten und Städten Deutschlands" war, deren Zweck "die Erhaltung der äuberen und inneren Sicherheit Deutschland und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten" war.

 Liechtensteins Vertretung im Bundestag

Als Mitglied des Deutschen Bundes sollte Liechtenstein einen Repräsentanten nach Frankfurt, dem Sitz des Bundestags,  schicken. Die Verteilung der Stimmen in der Bundesversammlung hing von der Gröbe des Staates ab.  In der sogenannten "Engeren Versammlung", die sich mit den meisten gemeinsamen Angelegenheiten befasste, verfügten die elf groben Staaten über eine ganze Stimme, die sechs übrigen Stimmen bildeten je eine Kurie, wobei jede Kurie mehrere kleinere Staaten umfasste. Liechtenstein gehörte neben beiden Hohenzollern,  Reuss, Schaumburg-Lippe, Lippe und Waldeck zur 16. Kurie.

In der Plenarversammlung, die für die Abfassung und Änderung der Grundgesetze des Bundes zuständig war und die insgesamt nur sechzehnmal zusammentrat, besab jeder Staat mindestens eine Stimme, den gröberen Staaten stand bis zu vier Stimmen zu.

Das militärische Kontingent

Als Mitglied des Deutschen Bundes musste  Liechtenstein in der Lage sein, dem Bund ein Truppenkontingent zur Verfügung zu stellen. 1815 bestand  das liechtensteinische Kontingent aus 55 Soldaten und einer Reservemannschaft von 27 Mann.   1855 bestand es aus  64 und ab 1862 aus 82 Mann. Rekrutiert wurden Männer zwischen achtzehn und fünfundzwanzig Jahren.  Die Dienstzeit betrug vier Jahre und die aus dem Wehrdienst entlassenen Männer standen anschliebend drei weitere Jahre als Reservisten zur Verfügung. Das liechtensteinische Kontingent wurde dem grobherzoglich-hessischen Garde-Infanterieregiment zugeteilt, um mit den Kontingenten der beiden fürstlichen hohenzollerschen Häuser ein Bataillon zu bilden.