Das Staatsangehörigkeitsrecht / Le code de la nationalité

Erwachsene Ausländer haben nach 8 (statt vorher 15) Jahren einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Nachzuweisen sind Sprachkenntnisse, Verfassungstreue, Straflosigkeit und Unterhaltsfähigkeit. Im Jahr 2000 sind durch Einbürgerungsanträge und das neue Geburtsrecht über 247 000 Ausländer zu deutschen Staatsbürgern geworden (1999 : 143 000).