NPD-Verbotsantrag

K A R L S R U H E, 31. JANUAR 2001

Regierung stellt NPD-Verbotsantrag

Die Bundesregierung hat als erstes Verfassungsorgan ein Verbot der rechtsextremistischen NPD beantragt. Polizisten gaben in einer Nacht- und Nebel-Aktion die 73 Ordner umfassende Antragsschrift in Karlsruhe ab.

Karlsruhe - Der Verbotsantrag ist in der Nacht zum Mittwoch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingetroffen. Das umfangreiche Material wurde mit einem Wagen an die Pforte des Gerichts gebracht. Die Verbotsanträge von Bundestag und Bundesrat werden in Kürze erwartet. Damit ist das voraussichtlich umfangreiche und zeitaufwendige Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische Partei offiziell eingeleitet. Prozessbevollmächtigter der Bundesregierung ist der frühere Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Hans Peter Bull.

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Die NPD könnte als dritte Partei in der Bundesrepublik verboten werden

In welchem Zeitrahmen der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz der Gerichtspräsidentin Jutta Limbach den Antrag zur Verhandlung und Entscheidung bringen kann, ist derzeit noch völlig unklar. In Gerichtskreisen geht man davon aus, dass dem Verfahren eine hohe Priorität eingeräumt wird. Allerdings liegen dem Senat weitere politisch brisante Fälle - wie etwa die umstrittene Rentenbesteuerung - vor, deren Entscheidung immer wieder angemahnt wird. Als Berichterstatter ist der frühere CDU-Politiker und thüringische Justizminister Hans-Joachim Jentsch zuständig.

Innenstaatssekretärin Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) hatte am Montag die Einreichung des Antrags angekündigt. Nach ihren Worten hat die Regierung sehr viel belastendes Material zusammengetragen. Die 1964 gegründete Partei sei in den vergangenen Jahren radikaler und aggressiver geworden. Sie habe sich noch mehr der NS-Ideologie angenähert und versuche immer stärker, junge Leute anzusprechen. Die Bundesregierung hatte sich im vergangenen Jahr unter dem Eindruck zunehmender Gewalt rechtsextremistischer Täter zu dem Verbotsantrag entschlossen.

Ein Parteiverbot ist an strenge Voraussetzungen gebunden und kann nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Der NPD müsste eine aggressiv-kämpferische Haltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nachgewiesen werden. Bisher sind in der Geschichte der Bundesrepublik nur die Sozialistische Reichspartei (SRP) im Jahr 1952 und die KPD im Jahr 1956 verboten worden.

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