Chronologie: Das Verbotsverfahren gegen die NPD

Die Ermordung des Mosambikaners Alberto
Adriano im Juni 2000 war einer der Auslöser
für den NPD-Verbotsantrag.

Hamburg (dpa) - Nach einer Welle rechtsextremer Gewalt Ende der 90er Jahre wurde der Ruf nach einem Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) laut. Anlass für die Forderungen waren Erkenntnisse der Verfassungsschützer, dass sich die 1964 gegründete Partei als «Zentrum des nationalen Widerstands» zunehmend für Skinheads und Neonazis geöffnet hatte.

Nach anfänglichem Zögern beschloss die Bundesregierung am 8. November 2000, beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag gegen die rechtsextremistische NPD zu stellen. Dem schlossen sich Bundestag und Bundesrat mit eigenen Anträgen an. Die V-Mann-Affäre führte zur Absage der ersten Verhandlungstermine vor dem Verfassungsgericht. Eine Chronologie des bisherigen Verfahrens:

19. Juni 1999: Der Thüringer Verfassungsschutzpräsident Helmut Roewer fordert ein bundesweites Verbot der NPD als «derzeit gefährlichste aller rechten Gruppierungen».

1. August 2000: Nach mehreren Übergriffen auf Ausländer und jüdische Übersiedler wird trotz des teilweise ungeklärten Hintergrunds der Ruf nach Maßnahmen gegen Rechts lauter. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) fordert die Bundesregierung zur Vorbereitung eines Verbotsantrags gegen die NPD auf.

11. August 2000: Eine Bund-Länder-Kommission erörtert die Möglichkeit eines Verbotsantrags.

19. August 2000: Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) regt einen gemeinsamen Antrag von Bundestag und Bundesrat an.

6. Oktober 2000: Nach Auswertung von Unterlagen des bayerischen Verfassungsschutzes sieht Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) die Weichen für einen Verbotsantrag gestellt.

26. Oktober 2000: Die meisten Länder-Ministerpräsidenten befürworten das von Schily angeregte Vorgehen. Nur Hessen und das Saarland stimmen dagegen.

8. November 2000: Die rot-grüne Bundesregierung beschließt, den Verbotsantrag zu stellen.

10. November 2000: Die Mehrheit des Bundesrates stimmt für ein Verbotsverfahren.

8. Dezember 2000: Der Bundestag schließt sich als drittes Verfassungsorgan dem Vorgehen an - mit den Stimmen von SPD, Grünen und PDS. Die FDP stimmt fast geschlossen gegen den Verbotsantrag.

30. Januar 2001: Die Bundesregierung reicht den Verbotsantrag ein.

30. März 2001: Bundestag und Bundesrat stellen ihre Verbotsanträge.

4. Oktober 2001: Die Anträge nehmen in Karlsruhe die erste Hürde. Sie seien weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, entscheiden die Verfassungsrichter.

7. Dezember 2001: Das Gericht setzt fünf Verhandlungstermine im Februar 2002 an und lädt 14 «Auskunftspersonen», überwiegend Funktionsträger der NPD.

22. Januar 2002: Das Gericht sagt die Februar-Termine zur mündlichen Verhandlung wegen einer Informationspanne ab. Zunächst einer der 14 geladenen NPD-Funktionäre hatte sich als V-Mann entpuppt. Um die Rolle der V-Männer und die Fortsetzung des Verbotsverfahrens entzündet sich eine parteipolitische Diskussion.

Bis zum 11. Februar 2002 müssen sich Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung als Antragsteller zur V-Mann Affäre äußern. Eine entsprechende Frist hatten die Karlsruher Richter gesetzt.

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